Medieval Academy of America


2002 Annual Meeting

 


Back to program

 

Abstract

“Communal Legislation and Administration of the Urban Space: The City of Rome from the Twelfth to the Fourteenth Centuries”
Ingrid Baumgärtner [English translation to come]

Die italienischen Kommunen versuchten nach ihrer Konstituierung - außer dem Ausbau der kommunalen Institutionen, der Ausübung der Gerichtsgewalt und der Ausdehnung der territorialen Vorherrschaft - vor allem die Verfügungsgewalt über die öffentlichen Gebäude und die Befestigungsanlagen der Stadt als Zeichen einer inneren und äußeren Autonomie zu realisieren. Arbeiten wie die Renovierung und Errichtung von Stadtmauern, die Ausbesserung und Überwachung von Zufahrtswegen halfen nicht nur die Stadt zu sichern, sondern dienten gleichzeitig der Demonstration von Herrschaft nach außen. Symbol für deren Durchsetzung nach innen war der Besitzanspruch auf öffentliche Gebäude und Monumente, verknüpft mit der Instandhaltung öffentlicher Anlagen und Wege, der Überwachung von Bauvorhaben sowie der Realisierung eigener, kommunaler Bauprojekte.

Am Beispiel der Stadt Rom und des 1144 eingesetzten römischen Senats soll der Zusammenhang zwischen den Maßnahmen der Stadtgestaltung, der Form ihrer öffentlichen Bekanntmachung und der kommunalen Entwicklung veranschaulicht werden. Wann setzten die Anordnungen zur Wahrung und Gestaltung des städtischen Baubestands ein, und welchen Zweck verfolgten sie? Die überlieferten Urkunden, Inschriften und Gesetze lassen bis zu den Statuten von 1363 vier Schwerpunkte der Verwaltung des städtischen Raumes erkennen:

·        erstens die bald nach der Kommunegründung einsetzende Restaurierung von Stadtbefestigung, Zufahrtswegen und Brücken als Ausdruck der neu erworbenen kommunalen Autonomie, dokumentiert in Inschriften und Urkundenformeln als wichtigen Mitteln öffentlicher Propaganda;

·        zweitens der Schutz antiker Monumente, der einen innerstädtischen Machtanspruch begründete;

·        drittens das mit dem Ausbau des kommunalen Ämterapparats in den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts einsetzende Streben nach einer planmäßigeren Bauaufsicht und Überwachung des Baubestands, dokumentiert in den Schiedssprüchen der Magistri aedificiorum, die zeigen, wie der kommunale Aufsichtsbereich erweitert und Verantwortung für das Aussehen der Stadt und das Wohl der Bürger übernommen wurde;

·        viertens die zunehmenden Bautätigkeiten des Senats zur lokalen Verortung kommunaler Macht mit Räumen für Beratungen, Gerichtsverhandlungen und Volksversammlungen, die ein neues Bedürfnis nach Selbstdarstellung am Übergang zur Signorie in der Mitte des 13. Jahrhunderts bekundeten.

In all diesen vier Bereichen liefern Urkunden, Inschriften, Schiedssprüche und Gesetze sichere Indizien, daß und wie sich das Bewußtsein vom städtischen Raum und seiner Gestaltung veränderte.

 

    

Copyright © 2001 Fordham University
Comments to medievals@fordham.edu
718-817-4655